Blaues Kreuz Gruppe für Eltern
drogenkonsumierender Jugendlicher

 
Was
Anbau, Handel, Besitz, Herstellung illegaler Drogen sind verboten und werden
strafrechtlich verfolgt (BtMG).
Eltern
Konsum ist nicht verboten, aber ohne Besitz eigentlich nicht möglich.
wissen
Er wird daher in den meisten Fällen ebenfalls strafrechtlich verfolgt.
sollten
Die Polizei hat immer Strafverfolgungszwang.

Eltern stehen dem Drogenkonsum ihrer Tochter/
ihres Sohnes oft machtlos gegenüber.
Sie können  nicht  verhindern, dass ihr Kind
in Kontakt mit Drogen kommt.  


Was Eltern tun können

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Beachten Sie bei der Erziehung Ihre Vorbildwirkung im Umgang mit legalen Drogen.
Verdrängen Sie keinen Verdacht, suchen Sie das Gespräch in entspannter Atmosphäre.
Vermitteln Sie Ihre Sorgen und Ängste durch Ich-Botschaften, keine Du-Botschaften.
Kontrollieren Sie möglichst nicht heimlich sondern signalisieren Sie ihre Unterstützung.
Möglichst keine Verbote bestimmter Freunde oder Bereiche (z.B. Disco).
Suchen Sie sich Hilfe in einer Beratungsstelle, konsultieren Sie in Notfällen einen Arzt.

 
Sprechen Sie mit anderen Eltern über Ihre Sorgen und Problemen.
 
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Wir treffen uns donnerstags 18 Uhr (14-tägig) in Mittweida, Neustadt 11