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Gruppe
für Eltern
drogenkonsumierender Jugendlicher |
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Was
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Anbau,
Handel, Besitz, Herstellung illegaler Drogen sind verboten und
werden
strafrechtlich verfolgt (BtMG). |
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Eltern
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Konsum
ist nicht verboten, aber ohne Besitz eigentlich nicht möglich. |
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wissen
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Er
wird daher in den meisten Fällen ebenfalls strafrechtlich verfolgt. |
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sollten
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Die
Polizei hat immer Strafverfolgungszwang. |
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Eltern
stehen dem Drogenkonsum ihrer Tochter/
ihres Sohnes oft machtlos gegenüber.
Sie können nicht
verhindern, dass ihr Kind
in Kontakt mit Drogen kommt.
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Beachten
Sie bei der Erziehung Ihre Vorbildwirkung im Umgang mit legalen
Drogen. |
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Verdrängen
Sie keinen Verdacht, suchen Sie das Gespräch in entspannter
Atmosphäre. |
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Vermitteln
Sie Ihre Sorgen und Ängste durch Ich-Botschaften, keine Du-Botschaften. |
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Kontrollieren
Sie möglichst nicht heimlich sondern signalisieren Sie ihre
Unterstützung. |
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Möglichst
keine Verbote bestimmter Freunde oder Bereiche (z.B. Disco). |
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Suchen
Sie sich Hilfe in einer Beratungsstelle, konsultieren Sie in Notfällen
einen Arzt. |
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Sprechen
Sie mit anderen Eltern über Ihre Sorgen und Problemen.
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Wir
treffen uns donnerstags 18 Uhr (14-tägig) in Mittweida, Neustadt
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